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Datenschutz

Informationspflicht gegenüber unseren Kunden auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO

Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten

im Rahmen Ihres Aufenthalts bzw. Versorgung in unserer Einrichtung, ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unserer Einrichtung als auch in der Zusammenarbeit mit weiteren an Ihrer Behandlung beteiligten Personen / Institutionen des Gesundheitswesens nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt:

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

Senioren Tagespflege Engelsbrand GmbH

Neuenbürgerstrasse 2.

75331 Engelsbrand

Telefon: 07082 -929840

Fax. 07082-929841

www.senioren-tagespflege.de

Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Im Rahmen Ihres Aufenthaltes werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Betreuung und Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt usw. Insgesamt spricht man von der „Verarbeitung“ Ihrer Daten. Dieser Begriff der „Verarbeitung“ bildet den Oberbegriff über alle diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Patientendaten in der Tagespflege ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben.

Für Ihre Tagesgästebezogene Betreuung, Versorgung und Behandlung notwendig sind dabei insbesondere Verarbeitungen Ihrer Daten aus präventiven, therapeutischen und nachsorgenden Gründen.

Neben diesen Tagespflegegästen bezogenen Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Betreuung. Dies bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung Ihrer Betreuung, aus Gründen des Controllings / der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen, usw. Ferner erfolgen Datenverarbeitungen zu Zwecken der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesen, zur gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten (z.B. an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetzes) sowie nicht zuletzt aus Gründen der Betreuung und Wartung von IT-Systemen und Anwendungen, usw.

Von wem erhalten wir Ihre Daten?

Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich – sofern möglich – bei Ihnen selbst. Teilweise kann es jedoch auch vorkommen, dass wir von Krankenhäusern, die etwa Ihre Erst- / Vor-Behandlung durchgeführt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Medizinischen Versorgungszentren (sog. MVZ), usw. Sie betreffende personenbezogene Daten erhalten. Diese werden in unserer Einrichtung im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt.

Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?

Die an Ihrer Betreuung und Behandlung beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, wozu etwa auch Ärzte zählen, die an einer Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt.

Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sog. Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht.

Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet!

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Tagespflege

Die Grundlage dafür, dass die Tagespflege Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass die Tagespflege für die Versorgung und Behandlung von Tagesgästen zuständig ist. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die der Tagespflege eine Verarbeitung der Daten erlauben.

Genannt sei hier insbesondere die sog. EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), z.B. Art. 6, 9 DS-GVO, die auch in Deutschland gilt und ausdrücklich regelt, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht, etwa in dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), z.B. § 301 SGB V und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sowie in den §§ 630 ff. BGB, die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen.

  • Datenverarbeitungen zum Zwecke der Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens.
  • Datenübermittlung an „Externe“ im Sinne einer gemeinsamen Behandlung, Zuziehung externer Ärzte und externer Therapeuten (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, (, Abs.4) DS-GVO i.V.m. entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sofern vorhanden),
  • Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen zum Zwecke der Abrechnung (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 301 SGB V),
  • Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung (Art. 9 Abs. 2i DS-GVO i.V.m. § 299 SGB V i.V.m. § 136 SGB V bzw. den Richtlinien des G-BA), usw.

Daneben sind Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben.

Notwendigkeit der Angabe Ihrer Personalien

Die ordnungsgemäße administrative Abwicklung Ihrer Betreuung und Behandlung bedingt die Aufnahme Ihrer Personalien.

Mögliche Empfänger Ihrer Daten

Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht:

  • gesetzliche Krankenkassen sofern Sie gesetzlich versichert sind,
  • private Krankenversicherungen sofern Sie privat versichert sind,
  • Unfallversicherungsträger,
  • Hausärzte,
  • weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte,
  • andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung,
  • Rehabilitationseinrichtungen,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Seelsorger, usw.

Zur langfristigen Aufbewahrung unserer Patientenakten, werden diese teilweise digitalisiert. Diese Arbeiten werden innerhalb unserer Einrichtung durchgeführt.

Welche Daten werden im Einzelnen übermittelt?

Sofern Daten übermittelt werden, hängt es im Einzelfall vom jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Bei einer Übermittlung entsprechend § 301 SGB V an Ihre Krankenkasse handelt es sich zum Beispiel um folgende Daten:

  • Name des Versicherten,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • Krankenversichertennummer,
  • Versichertenstatus,
  • den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme, sowie die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen.
  • den Tag, die Uhrzeit und den Grund des Besuches der Tagespflege.

Widerruf erteilter Einwilligung

Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie der Senioren-Tagespflege Eisingen gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie – schriftlich / per Mail / Fax – an die Senioren-Tagespflege Eisingen, richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Wahrnehmung berechtigter Interessen der Senioren-Tagespflege

Sofern die Senioren-Tagespflege zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihre Krankenkasse gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die von uns gestellte Rechnung nicht beglichen wird,müssen wir(zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Betreuung offenbaren.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Senioren-Tagespflege ist gem. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Betreuung zu führen. Dieser Verpflichtung kann die Senioren-Tagespflege in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Dokumentation wird auch nach dem Ausscheiden für lange Zeit von uns verwahrt. Auch dazu ist die Senioren-Tagespflege gesetzlich verpflichtet.

Mit der Frage, wie lange die Dokumente im Einzelnen in unserer Einrichtung aufzubewahren sind, beschäftigen sich viele spezielle gesetzliche Regelungen. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor. Daneben ist zu beachten, dass Pflegeeinrichtungen Akten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, die Patienten gegenüber der Tagespflege geltend machen, gemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren.

Aus diesem Grunde wird Ihre Akte bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.

Ihnen stehen sog. Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber der Senioren-Tagespflege gelten machen. Sie ergeben sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die auch in Deutschland gilt:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten.

  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden.

  • Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO

Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.

  • Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DS-GVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen

Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU Datenschutz-Grundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen. Die Kontaktdaten für Baden Württemberg lauten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Postfach 10 29 32

70025 Stuttgart

Tel.: 0711/615541-0

FAX: 0711/615541-15

E-Mail:poststelle@lfdi.bwl.de

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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